Karsten Gänsler

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

„Schwerpunkt meiner Tätigkeit bildet sowohl die gerichtliche als auch die außergerichtliche Vertretung von Arbeitnehmern und Betriebsräten. Hierbei fokussiert sich meine Arbeit insbesondere darauf, für meine Mandanten optimale Resultate unter Beachtung auch wirtschaftlicher Erwägungen zu erzielen. Meine Tätigkeit versteht sich in diesem Sinne ganzheitlich und interdisziplinär in den Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Seit mehreren Jahren gebe ich meine praktischen Erfahrungen an Betriebsräte und Arbeitnehmer als Schulungsreferent in den Bereichen des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts sowie ausgewählter Spezialthemen weiter.”

Karsten Gänsler

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Sprachen: Deutsch, Englisch

  • Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum
  • 2001 erstes Juristisches Staatsexamen in Düsseldorf
  • Tätigkeit bei der Fa. TaxConcept GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft
  • 2003 zweites Juristisches Staatsexamen in Düsseldorf
  • 2004 Zulassung zur Rechtsanwaltschaft für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
  • 2004 Partner der Kanzlei Leifeld Niechoj Scholten in Bochum
  • Referententätigkeit auf dem Gebiet des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts
  • 2007 Verleihung der Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht”

Karsten Gänsler

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

  • Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und im Anwaltsverein der Stadt Bochum
  • Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft „Arbeitsrecht” des deutschen Anwaltsvereins
  • Mitglied in der europaweiten Anwaltsgemeinschaft EuraLex.Net